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Narkose-Behandlungen: Sicher und verträglich
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist im Regelfall nicht
gewährleistet. Ausnahme ist die Zahnsanierung bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr, wenn eine
"normale" Behandlung nicht möglich ist, und die Narkose bei chirurgischen Eingriffen, wenn
eine andere Schmerzausschaltung nicht möglich ist.
Die Kosten hängen nicht zuletzt von der Dauer des Eingriffs ab.
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