top of page

Narkose-Behandlungen: Sicher und verträglich

Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist im Regelfall nicht

gewährleistet. Ausnahme ist die Zahnsanierung bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr, wenn eine

"normale"  Behandlung nicht möglich ist, und die Narkose bei chirurgischen Eingriffen, wenn 

eine andere Schmerzausschaltung nicht möglich ist. 

 

Die Kosten hängen nicht zuletzt von der Dauer des Eingriffs ab.

bottom of page